Allgemein

Wenn Sprach-, Sprech- oder Stimmstörungen auffallen:

  • Gehen Sie zu Ihrem Haus-, Kinder- oder HNO-Arzt.
  • Falls der Arzt eine ambulante logopädische Therapie für notwendig erachtet, können Sie sich oder Ihr Kind telefonisch bei uns anmelden.

 Wenn Sie sich oder Ihr Kind zur Therapie anmelden:

  • Für Ihr Kind bieten wir vorab einen Vorstellungs- und Beratungstermin an.
  • Für den Vorstellungstermin bzw. zum Therapiebeginn benötigen wir eine Heilmittelverordnung für logopädische Therapien von Ihrem Arzt. Bitte holen Sie diese Heilmittelverordnung erst von Ihrem Arzt, wenn Sie von uns einen Termin erhalten haben, da die Verordnung nach Ausstellung nur befristet gültig ist.

Wir behandeln stationär

Kinderklinik

  • Saug- und Trinkschwäche bei Neugeborenen
  • Gesichtslähmungen bei Kindern
  • Durchführung Sprach- und Hörscreenings

 

Im Rahmen des Geriatrischen Schwerpunktes und der Lokalen Schlaganfallstation

  • Aphasie (hirnorganisch bedingte Sprachstörung)
  • Sprechapraxie (Störung von Sprechfluss und -ablauf)
  • Dysarthrie/Dysarthrophonie (neurologisch bedingte Sprech- und/oder Stimmstörung)
  • Dysphagie (neurologisch bedingte Schluckstörung)

Wir behandeln ambulant

Sprach- und Sprechstörungen bei Kindern

  • Sprachentwicklungsverzögerung
  •  Lautbildungsfehler
  • Stottern
  • Myofunktionelle Störung
  • Näseln
  • Zentralauditive Verarbeitungsstörung
  • Sprachstörungen bei Behinderung und Hörstörungen

Sprach- und Sprechstörungen bei Erwachsenen

  • nach Hirnschädigung, z. B. Schlaganfall
  • Stottern
  • bei Hörstörungen

Stimmstörungen bei Erwachsenen und Kindern

Facialisparesen bei Erwachsenen und Kindern

Schluckstörungen bei Erwachsenen und Kindern