Kurzzeitpflege

 

Die Kurzzeitpflege bieten wir seit 2001 unter dem Namen „Stauferpflege“ im Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd an. 

Sie wurde für Menschen konzipiert, die nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin der Pflege bedürfen und in der häuslichen Umgebung noch nicht ausreichend betreut werden können. Auch in häuslichen Krisensituationen, in denen die Versorgung nicht ausreicht, bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen oder für Zeiten, in denen die Pflegeperson im Erholungsurlaub ist, kann auf dieses Angebot zurückgegriffen werden.

Um den Anspruch auf Kurzzeitpflege /Verhinderungspflege geltend machen zu können, muss die Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt werden. Bitte wenden Sie sich an das Pflegepersonal auf der Pflegegruppe. Falls Sie aus häuslichen Umgebungen heraus Interesse an der Kurzzeitpflege haben, beantragen Sie diese bitte über den Medizinischen Dienst ihrer Pflegekasse.

Ihre Ansprechpartnerin

Miriam Fromage Büttner

Heimleiterin Kurzzeitpflege