Ethikkomitee

Das klinische Ethikkomitee (KEK) am Stauferklinikum ist ein beratendes Gremium, bestehend aus Vertretern der Ärzte- und Pflegschaft, Sozial- und Hospizdienst, Seelsorge und anderen qualifizierten Mitgliedern. Das Komitee wird bei ethischen Entscheidungshilfen im Bedarfsfall in erster Linie vom behandelnden Arzt oder betreuendem Pflegeteam angerufen. Auch Angehörige und der Patient selbst können sich bei Problemstellungen im klinischen Alltag an das KEK wenden.

In einem vertraulichen Prozess diskutieren dann speziell ausgebildete Moderatoren über fallbezogene Fragestellungen mit der Zielsetzung zur Achtung von Individualität und Würde des Einzelnen im Krankheitsfall. Entscheidungen am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd gehen immer mit Vertrauen, Respekt, gegenseitiger Rücksichtnahme und Mitgefühl einher und sollen die Selbstbestimmung des Patienten prägen (der aktuellen Satzung entlehnt).

Im Allgemeinen beschreibt der Begriff Ethik die Normen und Werte einer Gesellschaft und bedient sich unter anderem disziplinarisch der Vernunft. Treffen nun verschiedene Gesellschaften zusammen, zeigt sich dies auch in unterschiedlichem Handeln und anderen Wertvorstellungen. Daraus können Konflikte entstehen, die es gilt, mit vergangenen Erfahrungen (Empirie) und der Vernunft komplikationslos zu bereinigen.

In der Medizin steht der Patient als menschliches Individuum im Fokus und wird von zahlreich qualifizierten Klinikmitarbeitern versorgt mit dem Ziel der Krankheit, dem Gebrechen oder der Hilfsbedürftigkeit gerecht zu werden. So wird oftmals der Ruf in der heutigen Hochleistungsmedizin nach qualifizierter Behandlung umso stärker, je kränker ein Mensch ist. 

Eine Patientenverfügung kann jedoch zu Lebzeiten den Wunsch von verschiedenen Behandlungsmaßnahmen regeln. Ist zum Beispiel der mutmaßliche Wille des Patienten nicht eindeutig zu erkennen, gilt eine Vorsorgevollmacht ohne notarielle Beglaubigung oder eine Generalvollmacht mit notarieller Erlaubnis als Sprachrohr zwischen Patient und den behandelnden Ärzten.

Weitere Informationen und amtliche Vorlagen finden Sie hier:

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Das KEK kann auch hier als Orientierungshilfe zwischen Angehörigen und Ärzten verstanden werden, in dem es unter fachkundiger Moderation die Frage nach individuellem Wunsch und Wertegefühl des Betroffenen berücksichtigt. 

Dabei hat das Ethische Konsil einen beratenden Charakter und wird nur vom Gewissen seiner Mitglieder gestützt. Letztendlich obliegt die Entscheidungsgewalt den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Alle Teilnehmer unterliegen der Schweigepflicht.

  • Sprachrohr zwischen Patienten/Angehörigen und Ärzten/Therapeuten
  • Schwierige Entscheidungsfindung mitbegleiten
  • Ethisches Unbehagen aufgreifen und analysieren
  • Beteiligte im konkreten Behandlungsfall entlasten

Wer kann Ethikberatung anfordern?

  • Patientinnen und Patienten
  • Mitarbeiter*innen der Klinik
  • Angehörige/Betreuer von nicht bewusstseinsklaren oder nicht geschäftsfähigen Patienten
  • Externe Therapeuten und Ärzte


Wie kann Ethikberatung angefordert werden?

Über ein Formular, das von der Station auf Anfrage ausgehändigt wird. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Arzt/Therapeuten in Verbindung.

Was bedeutet Ethik im Klinikalltag eigentlich?
Mit Ethik sind die Maßstäbe gemeint, an denen wir unser Verhalten ausrichten. In einer Klinik orientieren sich diese am Wohl der Patienten und daran, ihnen nicht zu schaden, am Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Patienten, an einem verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Möglichkeiten und an Ressourcen. Wenn unterschiedliche Vorstellungen aufeinandertreffen, gilt es, diese im Gespräch miteinander zu klären und eine Lösung zu finden, mit der möglichst alle leben können.

Wie wird mit meinen Daten umgegangen?
Die Mitglieder des Ethik-Komitees sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Das Ethik-Komitee berät, die Entscheidung und Verantwortung hinsichtlich einer Therapie bleibt jedoch in der Hand des behandelnden Arztes.

Wie arbeitet das Klinische Ethikkomitée am Stauferklinikum?
Das Klinische Ethtikkomitée kann als Orientierungshilfe zwischen Angehörigen und Ärzten/Therapeuten verstanden werden. Dabei hat das Ethische Konsil einen beratenden Charakter und wird nur vom Gewissen seiner Mitglieder gestützt.
Alle Teilnehmer unterliegen der Schweigepflicht.

In einem vertraulichen Prozess diskutieren speziell ausgebildete Moderatoren über fallbezogene Fragestellungen mit der Zielsetzung zur Achtung von Individualität und Würde des Einzelnen im Krankheitsfall.
Letztendlich obliegt die Entscheidungsgewalt den behandelnden Ärzten.

1. Vorsitzender
Dr. Gerhard Rupp-Heim
(Ltd. Arzt interv. Radiologie)
07171 / 701 - 1526
gerhard.rupp-heim@kliniken-ostalb.de

2. Vorsitzende
Cornelia Becker (Leitung Station 1)
07171 / 701 - 2011
cornelia.becker@kliniken-ostalb.de

3. Vorsitzender
Peter Palm (evang. Klinikseelsorge)
07171 / 701 - 3032
peter.palm@kliniken-ostalb.de

hintere Reihe (v.on links nach rechts):
Leitender Arzt Dr. Gerhard Rupp-Heim, Renate Schüle, Stationsleitung Cornelia Becker, Pfarrer Peter Palm, Margot Trum-Wiedemann, Chefarzt Dr. Matthias Thierre, Dr. Martin Lukesch, Cornelia Volk, Leitender Arzt Dr. Stefan Waibel

vordere Reihe:
Klinikseelsorger Benedikt Maier, Schulleiterin Ulrike Schleich M.A., Daniela Maneljuk, Dr. Kerstin Wagenfeld, Martin Weller

Patientenverfügung (Link)
Eine Patientenverfügung kann zu Lebzeiten den Wunsch von verschiedenen Behandlungsmaßnahmen regeln. Ist zum Beispiel der mutmaßliche Wille des Patienten nicht eindeutig zu erkennen, gilt eine Vorsorgevollmacht ohne notarielle Beglaubigung oder eine Generalvollmacht mit notarieller Erlaubnis als Sprachrohr zwischen Patient und den behandelnden Ärzten.


Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Person Ihres Vertrauens für den Fall zu bevollmächtigen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten (Bank- oder Versicherungsgeschäfte, Heimverträge) zu regeln.
weiterführende Informationen

Ihre Ansprechpartner

Pastoralreferent Benedikt Maier

Katholische Seelsorge


Dr. med. Gerhard Rupp-Heim

Leitender Arzt
Radiologie
Facharzt für diagnostische Radiologie


Claudia Volk

Vorsitzende Krankenschwester, SAPV-Team , Palliative Care
Ethik